Zollbestimmungen

Rückreise in die Schweiz

Im Ausland abgabenfrei einkaufen: Die Freimengen und Freigrenzen gelten für Privatwaren, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen. Die Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.

Persönliche Gebrauchsgegenstände

Gebrauchte, persönliche Gegenstände wie Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, tragbare Computer, Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände, welche in der Schweiz wohnhafte Reisende bei der Ausreise mitgenommen haben oder im Ausland wohnhafte Reisende während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.

Reiseproviant

Genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag.

Alkoholische Getränke

Die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren.
Alkoholische Getränke bis 18% Vol. 5 Liter
Alkoholische Getränke über 18% Vol. 1 Liter

Tabak

Zigaretten total 250 Stück
Zigarren total 250 Stück
Schnitttabak 250g

Waren

Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300.– pro Person abgabenfrei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren CHF 300.–, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.

Erstattung Mehrwertsteuer

Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, bei der Rückreise in die Schweiz die Quittungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer am Deutschen Zollamt abstempeln zu lassen. Ebenso ist eine Verzollung am Schweizer Zoll nicht möglich.

 

Einreisebestimmungen (Stand 01/13)

Land Gültige ID-Karte Gültiger Pass
Albanien   x
Belgien x x
Bosnien x 3 Monate über das Rückreisedatum gültiger Reisepass
Dänemark x x
Deutschland x x
Estland x x
Finnland x x
Frankreich x x
Griechenland x x
Grossbritannien x x
Holland x x
Irland x x
Island x x
Italien x x
Kroatien x x
Lettland x 3 Monate über das Rückreisedatum gültiger Reisepass
Litauen x x
Marokko   6 Monate gültiger Reisepass bei Ankunft
Montenegro   6 Monate gültiger Reisepass bei Ankunft
Norwegen x x
Österreich x x
Polen x x
Portugal x x
Rumänien 6 Monate über das Rückreisedatum gültige ID 6 Monate über das Rückreisedatum gültiger Reisepass
Russland   6 Monate über das Rückreisedatum gültiger Reisepass + Visum
Schweden x x
Serbien   6 Monate gültiger Reisepass bei Ankunft
Slowakei gültige ID bis zum letzten Aufenthaltstag gültiger Reisepass bis zum letzten Aufenthaltstag
Slowenien x x
Spanien x x
Tschechien x x
Tunesien 6 Monate gültige ID bei Ankunft 6 Monate gültiger Reisepass bei Ankunft
Ukraine   3 Monate bis mind. nach Aufenthaltsende gültiger Reisepass
Ungarn   3 Monate bis mind. nach Aufenthaltsende gültiger Reisepass
Weissrussland   6 Monate bis mind. nach Aufenthaltsende gültiger Reisepass mit Visum

Alle Angaben ohne Gewähr. Bestimmungen für Schweizer Bürger, gültig zum Datum der Drucklegung 01/13. Änderungen bleiben vorbehalten. Bestimmungen für Bürger anderer Nationen erhalten Sie auf Anfrage bei den jeweiligen Botschaften.

Höber-Reisen

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